Mit Anmeldung in Deutschland unterliegen Sie der Krankenversicherungspflicht. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 193 VVG (Versicherungsvertraggesetz). Laut Gesetz muss die Versicherungsgeselschaft in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen werden. Die Kostenerstattung muss die ambulante und stationäre Heilbehandlung umfassen. Selbstbehalt/Selbstbeteiligung für ambulante und stationäre Heilbehandlung darf im Kalenderjahr auf max. 5.000 € pro versicherte Person begrenzt sein. Für die nicht versicherte Zeiten sind Nachzahlungen eine Pflicht /gesetzlich vorgeschrieben.
Informieren Sie sich hier, wie günstig der Wechsel in die Private Krankenversicherung sein kann.
Die gesetzliche Sozialversicherung besteht aus folgenden Beitragssätze:
Krankenversicherung für Ausländer...
die vorübergehend in Deutschland wohnen.Ohne Selbstbeteiligung, ohne Nachzahlung der gesetzlichen Beiträge, ohne Preiserhöhungen.
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