Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeit Versicherung (BU) benötigt jeder Erwerbstätige, der nicht über ausreichend Vermögen verfügt. Sie zählt neben der Privathaftpflichtversicherung zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen. Vom Staat wurde die BU 2001 auf eine minimale Erwerbsunfähigkeitsrente gekürzt.
Nach der Statistik wird jeder vierte Arbeitnehmer im Verlauf der Erwerbstätigkeit berufsunfähig. Ohne Absicherung kann das, wenn es den Hauptverdiener trifft, für die gesamte Familie den sozialen Abstieg bedeuten. Bei einer BU ohne Verweisrecht wird die vereinbarte Rente gezahlt, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Sie ist für alle Berufsgruppen wichtig und notwendig.
Die Höhe des Beitrags für die Berufsunfähigkeit Versicherung ist von der jeweiligen Berufsgruppe abhängig. Die Beitragshöhe ist zum möglichen Schaden aber grundsätzlich eher gering.
Der Vertrag sollte immer bis zum Anschluss an die Altersrente abgeschlossen werden. Die Berufsunfähigkeit Versicherung zahlt nach 6 Monatiger unfall- oder Krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit. Dazu muss ein Attest vom Facharzt vorliegen.
Der Vertrag zur Berufsunfähigkeit Versicherung kann als selbständiger Vertrag, oder als Kombivertrag (BUZ) mit einer anderen Versicherung laufen. Der eigenständige Vertrag ist für Singles sinnvoll. Der Hauptverdiener einer Familie sollte eine Kombination von Berufsunfähigkeit Versicherung und Lebensversicherung prüfen. Dabei kann zwischen Risiko-Lebensversicherung und Kapitallebensversicherungen gewählt werden. Bei der Kapitallebensversicherung kann gleichzeitig Geld für die private Altersvorsorge angespart werden.
Die zusätzliche BU kostet nur geringfügig mehr. Die Beitragshöhe für einen Kombivertrag richtet sich neben der Berufsgruppe auch nach dem Eintrittsalter und eventuellen gesundheitlichen Risiken. In der Regel ist ein Gesundheitsbogen aus zu füllen. Sehr wichtig ist die Angabe von gefährlichen Hobbys. Werden sie verschwiegen, kann dass zur Zahlungsverweigerung im Schadensfall führen. Beim Kombivertrag muss der Versicherungsnehmer beachten, dass nach Ablauf des Hauptvertrages auch die BU ausläuft.

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